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FSW-Förderung für Hauskrankenpflege und Heimhilfe: So funktioniert es in Wien

In Wien müssen Sie mobile Pflege nicht allein zahlen: Der Fonds Soziales Wien (FSW) übernimmt für anerkannte Leistungen einen erheblichen Teil der Kosten. Ihr Eigenanteil richtet sich nach Ihrem Einkommen. So kommen Sie zur Förderung.

Von
Meris Mehmedovik
Veröffentlicht
Aktualisiert

Wer hat Anspruch auf die FSW-Förderung?

Anspruch haben Wienerinnen und Wiener, die zuhause Unterstützung durch Heimhilfe oder Hauskrankenpflege brauchen, in der Regel ab anerkanntem Pflegebedarf, häufig ab Pflegegeldstufe 1. Der FSW prüft Bedarf und Einkommen und legt fest, welcher Kostenbeitrag bei Ihnen bleibt.

Wichtig: Die Förderung gilt für Leistungen anerkannter Partnerorganisationen. Ob und in welcher Konstellation eine Förderung für Ihre Situation möglich ist, klären wir im kostenlosen Erstgespräch, inklusive der Alternative Privatleistung, die durch Flexibilität und feste Bezugspersonen oft ihren eigenen Wert hat.

Antragsformulare des Fonds Soziales Wien, ein Taschenrechner und ein Kontoauszug auf einem Schreibtisch.
Beim FSW entscheidet die Einkommensprüfung über den Kostenbeitrag. Miete und Unterhaltspflichten werden berücksichtigt.

Wie läuft der Antrag beim FSW ab?

Der Weg zur geförderten Pflege hat drei Schritte und dauert typischerweise wenige Wochen:

  • 1. Bedarf melden: Anruf beim FSW-KundInnenservice (Beratungszentrum Pflege und Betreuung) oder Meldung über das Spital bei der Entlassung.
  • 2. Beratung und Einkommensprüfung: Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter erhebt Bedarf und Einkommen. Miete und Unterhaltspflichten werden berücksichtigt, der Kostenbeitrag ist individuell.
  • 3. Anbieter wählen und starten: Sie wählen den Pflegedienst und die Betreuung beginnt. Die Abrechnung des geförderten Anteils läuft direkt zwischen Anbieter und FSW.

Was kostet Hauskrankenpflege in Wien mit FSW-Förderung?

Ihr Eigenanteil ist einkommensabhängig: Wer wenig Pension hat, zahlt wenig bis nichts; wer mehr hat, zahlt einen höheren Kostenbeitrag pro Stunde. Seit der Kostenbeitrags-Neuregelung des FSW (2025) gilt ein transparentes Beitragsmodell, die konkrete Höhe erfahren Sie bei der Einkommensprüfung.

Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich vor der Entscheidung beide Varianten vorrechnen: geförderte Stunden plus etwaige private Zusatzstunden. Genau diese Rechnung machen wir im Erstgespräch schriftlich.

Was tun, wenn es schnell gehen muss?

Ein FSW-Antrag braucht etwas Vorlauf, ein Pflegefall wartet aber nicht. In der Praxis starten viele Familien deshalb sofort privat (bei uns innerhalb von 24 bis 48 Stunden) und stellen die Förderung parallel. Sobald die Bewilligung da ist, wird umgestellt. So entsteht keine Versorgungslücke.

Fragen zu Ihrer Situation?

Das Erstgespräch ist kostenlos, telefonisch oder bei Ihnen zuhause in Wien und Umgebung. Sie bekommen eine schriftliche Empfehlung inklusive Kostenrechnung.

Kurz beantwortet

  • Brauche ich Pflegegeld, um die FSW-Förderung zu bekommen?

    In den meisten Fällen ja, der anerkannte Pflegebedarf wird häufig über die Pflegegeldeinstufung nachgewiesen. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und stellen bei Bedarf beide Anträge parallel.

  • Kann ich den Pflegedienst frei wählen?

    Ja, innerhalb der anerkannten Partnerorganisationen des FSW wählen Sie frei. Ein Wechsel ist auch später möglich.

  • Zahlt der FSW auch die 24-Stunden-Betreuung?

    Die 24-Stunden-Betreuung wird primär über die bundesweite Förderung des Sozialministeriumservice unterstützt (ab Pflegegeldstufe 3, bis zu 800 Euro monatlich). Der FSW fördert daneben mobile Dienste wie Heimhilfe und Hauskrankenpflege.

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