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Pflegegeld 2026: Alle 7 Stufen, neue Beträge und wie Sie richtig eingestuft werden

Seit 1. Jänner 2026 ist das Pflegegeld in Österreich um 2,7 Prozent höher. Hier finden Sie alle sieben Stufen mit den aktuellen Beträgen. Dazu die in der Praxis wichtigere Antwort: wie Sie zu einer korrekten Einstufung kommen.

Von
Meris Mehmedovik
Veröffentlicht
Aktualisiert

Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?

Das Pflegegeld beträgt 2026 zwischen 206,20 Euro (Stufe 1) und 2.214,80 Euro (Stufe 7) monatlich. Es wird zwölfmal jährlich ausgezahlt, ist steuerfrei und unabhängig von Einkommen und Vermögen. Entscheidend ist allein der Pflegebedarf in Stunden pro Monat.

Pflegegeld-Beträge ab 1. Jänner 2026 (monatlich)
StufePflegebedarfBetrag 2026
1mehr als 65 Stunden/Monat206,20 €
2mehr als 95 Stunden/Monat380,30 €
3mehr als 120 Stunden/Monat592,60 €
4mehr als 160 Stunden/Monat888,50 €
5mehr als 180 Stunden/Monat + außergewöhnlicher Pflegeaufwand1.206,90 €
6mehr als 180 Stunden/Monat + unkoordinierbare Betreuung, Tag und Nacht1.685,40 €
7mehr als 180 Stunden/Monat + keine zielgerichteten Bewegungen möglich2.214,80 €
Ein Pflegegeldbescheid der Pensionsversicherung liegt zusammen mit einem handschriftlich geführten Pflegetagebuch auf einem Küchentisch.
Das Pflegetagebuch ist das wichtigste Dokument beim Begutachtungstermin. Es zählt der schlechteste Tag, nicht der beste.

Warum ist die Pflegegeldstufe so wichtig?

Die Stufe entscheidet nicht nur über den Betrag: Ab Stufe 3 gibt es die staatliche Förderung für die 24-Stunden-Betreuung, und viele Zusatzleistungen orientieren sich an der Einstufung. Eine zu niedrige Stufe kostet eine Familie deshalb schnell mehrere hundert Euro im Monat.

Aus unserer Beratungspraxis in Wien wissen wir: Viele Menschen sind zu niedrig eingestuft, oft weil beim Begutachtungstermin der tatsächliche Alltag nicht vollständig geschildert wurde. Nachtbetreuung, Erinnerungsbedarf bei Demenz und Motivationsgespräche zählen mit, werden aber häufig vergessen.

Wie beantrage ich Pflegegeld oder eine Erhöhung?

Der Antrag geht formlos an die Pensionsversicherung (PV): online, telefonisch oder per Post. Danach kommt eine Begutachterin oder ein Begutachter zu Ihnen nach Hause und erhebt den Pflegebedarf. Auf Basis dieses Gutachtens ergeht der Bescheid.

Für die Erhöhung gilt dasselbe Verfahren: Wenn sich der Zustand verschlechtert hat, stellen Sie einen Erhöhungsantrag. Wichtig ist die Vorbereitung auf den Termin: Führen Sie vorab ein Pflegetagebuch über zwei Wochen und lassen Sie beim Termin eine Vertrauensperson oder eine Pflegekraft dabei sein, die den Alltag sachlich schildert.

  • Pflegetagebuch führen: Was braucht wie oft Unterstützung, auch nachts?
  • Arztbriefe, Befunde und Medikamentenliste bereitlegen
  • Beim Termin nichts beschönigen: Es zählt der schlechteste Tag, nicht der beste
  • Bescheid prüfen lassen. Gegen eine zu niedrige Einstufung kann Klage erhoben werden

Was ist der Angehörigenbonus 2026?

Pflegende Angehörige, die sich für die Pflege selbst- oder weiterversichert haben, erhalten 2026 einen Angehörigenbonus von 134,30 Euro monatlich. Er wird bei Vorliegen der Voraussetzungen automatisch mit ausgezahlt bzw. kann beim Sozialministeriumservice beantragt werden.

Wie hilft MDM Care bei Pflegegeld und Einstufung?

Unsere Pflegeberatung übernimmt den Antrag, bereitet Sie mit einem Pflegetagebuch auf die Begutachtung vor und prüft den Bescheid. Bei zu niedriger Einstufung begleiten wir den Einspruch. Das Erstgespräch ist kostenlos, telefonisch oder bei Ihnen zuhause in Wien und Umgebung.

Fragen zu Ihrer Situation?

Das Erstgespräch ist kostenlos, telefonisch oder bei Ihnen zuhause in Wien und Umgebung. Sie bekommen eine schriftliche Empfehlung inklusive Kostenrechnung.

Kurz beantwortet

  • Wird das Pflegegeld 2026 automatisch erhöht?

    Ja. Die Valorisierung um 2,7 Prozent erfolgt seit 1. Jänner 2026 automatisch, Sie müssen nichts beantragen. Ein Antrag ist nur nötig, wenn sich Ihr Pflegebedarf erhöht hat und Sie eine höhere Stufe anstreben.

  • Ist das Pflegegeld vom Einkommen abhängig?

    Nein. Das Pflegegeld hängt ausschließlich vom Pflegebedarf in Stunden ab. Einkommen und Vermögen spielen keine Rolle. Anders als bei der FSW-Förderung für mobile Dienste, die einkommensabhängig ist.

  • Ab welcher Stufe gibt es die Förderung für die 24-Stunden-Betreuung?

    Ab Pflegegeldstufe 3. Das Sozialministeriumservice fördert dann mit bis zu 800 Euro monatlich bei zwei selbständigen Betreuungskräften.

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